Definition
Treppenhausreinigung bezeichnet die regelmäßige Reinigung und Pflege von gemeinschaftlich genutzten Treppenhäusern, Fluren und Eingangsbereichen in Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Sie umfasst Boden- und Stufenreinigung, Treppengeländer, Briefkästen, Eingangsbereiche sowie Kellerzugänge und ist nach deutschem Mietrecht Teil der umlagefähigen Betriebskosten. —
Rechtliche Grundlage: Wer ist in Hamburg für das Treppenhaus zuständig?
Die Verantwortung für die Reinigung gemeinschaftlicher Bereiche liegt grundsätzlich beim Eigentümer der Immobilie – also beim Vermieter oder bei der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Das Treppenhaus zählt zum Gemeinschaftseigentum und ist damit primär Sache des Gebäudeeigentümers.
Bei Mietwohnungen: Der Vermieter ist verantwortlich, kann die Reinigungspflicht aber per Mietvertrag auf die Mieter übertragen – entweder als Eigenleistung im Turnus (Kehrwoche) oder durch Beauftragung eines professionellen Reinigungsdienstes auf Kosten der Mieter (umlagefähige Betriebskosten nach §2 BetrKV).
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Die WEG ist für gemeinschaftliches Eigentum zuständig. Treppenhausreinigung wird in der Regel als Teil der Hausordnung oder per Eigentümerbeschluss geregelt und durch die Hausverwaltung beauftragt. Die Kosten werden anteilig auf alle Eigentümer umgelegt.
Kehrwoche vs. Reinigungsdienst: In Hamburg ist die klassische Kehrwoche – bei der Mieter das Treppenhaus selbst reinigen – noch verbreitet, aber zunehmend problematisch. Unregelmäßige Eigenreinigung, Qualitätsprobleme und Nachbarschaftsstreit sind häufige Folgen. Ein professioneller Dienst schafft verlässliche Standards ohne Konflikte.
Zahlen & Fakten – Treppenhausreinigung Hamburg 2026
- 80 – 180 € Monatliche Kosten für Treppenhausreinigung bei 6–10 Parteien in Hamburg (1× pro Woche)
- 8 – 15 € / Partei Durchschnittliche monatliche Betriebskosten pro Haushalt bei professioneller Reinigung
- 1–2× pro Woche Empfohlene Reinigungshäufigkeit für Häuser mit 6–20 Parteien
- § 2 BetrKV Rechtsgrundlage für die Umlagefähigkeit von Treppenhausreinigungskosten auf Mieter
Betriebskosten: Wann sind Reinigungskosten auf Mieter umlegbar?
Die Kosten für professionelle Treppenhausreinigung sind nach §2 Nr. 9 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig – also auf die Mieter übertragbar – sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
Explizite Vereinbarung im Mietvertrag: Die Umlage von Hausreinigungskosten muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Eine pauschale Klausel "sonstige Betriebskosten" genügt nach aktueller Rechtsprechung nicht immer – konkrete Nennung ist sicherer.
Ordnungsgemäße Abrechnung: Treppenhausreinigungskosten müssen in der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar aufgeführt sein, mit Rechnungsbelegen als Nachweis. Bei Anfragen der Mieter muss Einsicht gewährt werden.
Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Vermieter darf keine überteuerten Dienstleister beauftragen. Die Kosten müssen ortsüblich und verhältnismäßig sein. Elbpfeiler bietet transparente Festpreisangebote, die sich für Betriebskostenabrechnungen eignen.
Wichtig: Wenn der Vermieter Reinigungskosten umlegt, ohne dass dies vereinbart ist, können Mieter widersprechen. Umgekehrt können Vermieter bei vertraglich vereinbarter Kehrwoche auf Eigenreinigung der Mieter bestehen – bei Nichterfüllung drohen formelle Abmahnungen.
Empfohlene Reinigungsintervalle für Hamburger Treppenhäuser
Die richtige Reinigungshäufigkeit hängt vor allem von der Anzahl der Parteien, der Ausstattung des Hauses und der Frequentierung des Eingangsbereichs ab.
Kleines Haus (2–4 Parteien): Einmal wöchentliche Reinigung ist in der Regel ausreichend. Bei Haustieren oder Kinderwagen kann zweimal wöchentlich sinnvoll sein.
Mittelgroßes Haus (5–10 Parteien): Einmal bis zweimal wöchentliche Reinigung. In der Herbst- und Winterzeit (Laub, Schmutz, Streumittel) ist zweimal pro Woche empfehlenswert.
Größeres Haus (10–20 Parteien): Mindestens zweimal wöchentliche Reinigung, bei stark frequentierten Eingangsbereichen dreimal.
Hochhaus oder Gewerbegebäude: Tägliche Reinigung des Eingangsbereichs und der Aufzüge, wöchentliche Reinigung der Treppenhausabschnitte.
Zusätzlich empfiehlt sich eine jährliche Grundreinigung des Treppenhauses – insbesondere nach dem Winter. Sie umfasst die gründliche Reinigung von Fugen, Treppengeländern, Briefkastenanlage, Kellertür und Eingangstür. Mehr dazu auf unserer Seite Treppenhausreinigung Hamburg.
Warum professionelle Treppenhausreinigung die bessere Wahl ist
Die klassische Kehrwoche funktioniert in vielen Hamburger Häusern nicht mehr zuverlässig. Gründe dafür sind unter anderem Berufstätigkeit, körperliche Einschränkungen älterer Bewohner, unklare Zuständigkeiten bei Wohnungsleerstand und zunehmende Ansprüche an Hygienestandards.
Ein professioneller Reinigungsdienst löst diese Probleme elegant:
- Verlässliche, vertraglich garantierte Reinigung ohne Diskussionen
- Gleichbleibende Qualität und professionelles Reinigungsequipment
- Rechtssichere Grundlage für die Betriebskostenabrechnung
- Kein Nachbarschaftsstreit über Kehrwochen-Versäumnisse
- Flexible Zusatzleistungen (z. B. Fensterreinigung, Grundreinigung)
Elbpfeiler übernimmt die Treppenhausreinigung für Hausverwaltungen und WEGs in allen 7 Hamburger Bezirken. Wir bieten feste Reinigungstage, schriftliche Festpreise und einen persönlichen Ansprechpartner für jedes Objekt.